Mit der obligatorischen Umsetzung des IMDG-Codes 42-24 Amendment, die am 1. Januar 2026 unmittelbar bevorsteht, wird eine entscheidende Anpassung der Klassifizierung von batteriebetriebenen Fahrzeugen im internationalen Seetransport gefährlicher Güter in Kraft treten. Die langjährige UN3171-Klassifizierung, die zuvor alle batteriebetriebenen Fahrzeuge und Geräte einheitlich abdeckte, wird drastisch eingeschränkt, und lithium-ionen-batteriebetriebene Fahrzeuge müssen nun unter der neu hinzugefügten UN3556-Klassifizierung deklariert werden. Während der Countdown bis zum Stichtag in seinen letzten Monat eintritt, sind Exporteure vollständig auf diese regulatorische Änderung vorbereitet?

Die Änderung, die offiziell durch die Resolution MSC.556(108) des Seeschutzausschusses (MSC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) auf seiner 108. Sitzung verabschiedet wurde, markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung "verfeinerter Klassifizierung und präziser Risikokontrolle". Vor dieser Überarbeitung war die UN3171-Klassifizierung ein Einheitslabel für verschiedene batteriebetriebene Fahrzeuge, das es versäumte, die unterschiedlichen Risiken zu berücksichtigen, die von verschiedenen Batterietypen ausgehen. Gemäß den neuen Regeln wird UN3171 ausschließlich auf Fahrzeuge und Geräte beschränkt, die mit Nasszellenbatterien, Natrium-Metall-Batterien oder Natrium-Legierungsbatterien betrieben werden, wenn sie mit eingebauten Batterien transportiert werden. Im Gegensatz dazu wurden drei neue UN-Nummern eingeführt, um andere batteriebetriebene Fahrzeuge abzudecken: UN3556 für lithium-ionen-batteriebetriebene Fahrzeuge, UN3557 für lithium-metall-batteriebetriebene Fahrzeuge und UN3558 für organische Natrium-Ionen-batteriebetriebene Fahrzeuge.

Diese Klassifizierungsverfeinerung geht mit strengen neuen Anforderungen an Verpackung, Kennzeichnung und Verstauung einher, die sich direkt auf die betrieblichen Abläufe auswirken. Für Fahrzeuge, die unter UN3556, UN3557 und UN3558 fallen, schreibt die neu hinzugefügte Verpackungsanweisung P912 vor, dass Fahrzeuge in robusten, starren Außenverpackungen aus geeigneten Materialien gesichert werden müssen. Diese Verpackungen müssen eine ausreichende Festigkeit aufweisen, um eine versehentliche Bewegung oder Aktivierung des Fahrzeugs während des Transports zu verhindern. Obwohl der Verpackungsdesign-Typ keine Inspektionszertifizierung erfordert, sind spezifische Sicherungsmaßnahmen obligatorisch, um die Batterien vor Beschädigungen zu schützen. Für Fahrzeuge mit einem Nettogewicht von 30 kg oder mehr umfassen die Optionen das Verpacken in Kisten, die Sicherung auf Paletten oder den unverpackten Transport, wenn das Fahrzeug unabhängig aufrecht stehen kann und seine Batterie schützt.
Auch die Kennzeichnungs- und Etikettierungsanforderungen wurden aktualisiert, um die Sichtbarkeit während der gesamten Transportkette zu erhöhen. Pakete, die UN3556-Fahrzeuge enthalten, müssen das 9A-Etikett (Mindestgröße 100 mm×100 mm) tragen, während Transporteinheiten entsprechende Tafeln (Mindestgröße 250 mm×250 mm) aufweisen müssen. Dies ersetzt das bisherige allgemeine Klasse-9-Etikett, das für UN3171 verwendet wurde, und gewährleistet eine klarere Identifizierung der Gefahrgutnatur. Darüber hinaus wurde die Staukategorie für UN3536 (in Transporteinheiten eingebaute Lithiumbatterien) auf Kategorie D mit den Stauungscodes "SW1" und "SW2" überarbeitet, was erfordert, dass solche Sendungen nur an Deck verstaut werden, fern von Wärmequellen und Wohnbereichen.
Die Übergangszeit, in der sowohl UN3171 als auch UN3556 gleichzeitig verwendet werden konnten, soll am 31. Dezember 2025 enden. Branchenberichte deuten darauf hin, dass einige Reedereien bereits damit begonnen haben, Buchungen unter UN3171 für lithium-ionen-batteriebetriebene Fahrzeuge abzulehnen, und Exporteure auffordern, den Wechsel frühzeitig abzuschließen. Zu den wichtigsten Vorbereitungsaufgaben für Unternehmen gehören die Überprüfung ihrer Versandlisten, um die korrekten neuen UN-Nummern für ihre Produkte zu bestätigen, die Aktualisierung der Sicherheitsdatenblätter (SDB) – insbesondere Abschnitt 14 zu Transportinformationen – und die Einholung überarbeiteter Versandbewertungsberichte. Die Schulung des Personals für Deklaranten und Packer ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um Konformitätsfehler aufgrund betrieblicher Trägheit zu vermeiden.

Behörden, darunter China MSA, haben vor potenziellen Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder der Zurückhaltung von Fracht bei Nichteinhaltung gewarnt. Die Änderung ist Teil einer globalen regulatorischen Angleichung, wobei die International Air Transport Association (IATA) die neuen UN-Nummern ebenfalls in der 66. Ausgabe ihrer Dangerous Goods Regulations (DGR) übernommen hat, die den Wechsel von UN3171 zu UN3556 für den Lufttransport am 31. März 2025 durchsetzte.
Da sich das Datum der obligatorischen Umsetzung nähert, betonen Branchenexperten die Bedeutung einer proaktiven Kommunikation mit Spediteuren und Reedereien, um potenzielle Systeminkonsistenzen während des Übergangs zu bewältigen. Für Exporteure von Neufahrzeugen, Elektrorollern, Handhabungsrobotern und anderen batteriebetriebenen Geräten wird eine rechtzeitige Anpassung an die neuen Vorschriften entscheidend sein, um einen reibungslosen internationalen Handelsbetrieb im Jahr 2026 und darüber hinaus aufrechtzuerhalten.